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Steuer-Berechnungsmodule für Finanzberatungs-Anwendungen

Einführung

Unser Kunde ist ein Informationstechnologie-Dienstleister der Sparkassen-Finanzgruppe und betreibt eines der größten Rechenzentren Europas. Er erstellt Softwarelösungen für über 200 Sparkassen und Banken. Wir entwickeln für unseren Kunden drei Module, die in Finanzberatungs-Anwendungen von Sparkassen und Banken zum Einsatz kommen sollen:
1. Modul zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens, der Einkommen- und Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlags.
2. Modul zur Schätzung des Jahresbruttoeinkommens des Kunden aufgrund seines Nettoeinkommens.
3. Modul zur Berechnung der Eigenheimzulage.

Die zur Zeit in Produktion befindlichen objektorientierten Berechnungsmodule werden in Smalltalk implementierte Module des Kunden ablösen.

Entwicklungswerkzeuge
  Rational Rose:
 UML-Editor
  ANSI C++:
 Entwicklungssprache
  VisualStudio 6, VisualAge 3.5, Sniff++:
 verschiedene Entwicklungswerkzeuge
  CVS:
 Change Management-Tool
  Solaris
  Windows 2000
  OS/2

Funktionalität

Ziel des Steuerberechnungsmoduls ist die Berechnung der Einkommenssteuer, der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages einer Privatperson, für einen mehrere Jahre umfassenden Prognosezeitraum. Die Berechnung erfolgt aufgrund der vom Bankkunden genannten Daten und der zum Berechnungszeitpunkt bekannten gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien. Im Gegensatz zu Software-Produkten, die zu Steuerberatungszwecken eingesetzt werden und eine detaillierte Berechnung nach Abschluss des Veranlagungszeitraumes durchführen, werden im Steuerberechnungsmodul, dass die Berechnung vor Jahresabschluss vornimmt, nur laufende Bezüge und dauernde Lasten berücksichtigt. Das Berechnungsmodul muss auch bei unvollständigen Eingabedaten realitätsnahe Werte liefern.

Das zweite Modul bietet die Lösung eines in der Beratungspraxis häufig gestellten Problems: der Ermittlung des Jahresbruttogehaltes aufgrund des dem Kunden bekannten Nettogehaltes. Die Berechnung des Jahresbruttogehaltes erfolgt überschlägig aufgrund weiterer Kundendaten, wie der Steuerklasse, der Kinderanzahl, der Anzahl der Gehaltszahlungen pro Jahr, geldwerter Vorteile etc.

Das dritte Modul berechnet die staatliche Förderung für den Bau, die Erweiterung oder den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum (Eigenheimzulage) als Grundlage für die Beratung von Baufinanzierungsmodellen.